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   VGH Bayern, 10.05.2021 - 20 NE 21.1328   

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https://dejure.org/2021,15470
VGH Bayern, 10.05.2021 - 20 NE 21.1328 (https://dejure.org/2021,15470)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.05.2021 - 20 NE 21.1328 (https://dejure.org/2021,15470)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 20 NE 21.1328 (https://dejure.org/2021,15470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; BayIfSMV § 18 Abs. 2 und Abs. 4 § 12; IfSG § 28, § 28a, § 28 b
    Normenkontrolleilantrag gegen § 18 Abs. 2 und 4 der 12. BayIfSMV (Testobliegenheit und Maskenpflicht)

  • rewis.io

    Corona-Pandemie, Maskenpflicht und Testobliegenheit an Schulen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Norm zur Anordnung der Testobliegenheit und Maskenpflicht an bayerischen Schulen

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Norm zur Anordnung der Testobliegenheit und Maskenpflicht an bayerischen Schulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie: Maskenpflicht und Testobliegenheit an Schulen - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 20 NE 21.1328
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 395; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 106).

    Nach diesen Maßstäben sind die Erfolgsaussichten der Hauptsache bei der nur möglichen, aber ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 14) voraussichtlich nicht gegeben.

  • AG Weimar, 08.04.2021 - 9 F 148/21

    Kinderschutzverfahren: Masken- und Mindestabstandspflicht für Schulkinder in

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 20 NE 21.1328
    Auf die Beschlüsse des Amtsgerichts Weimar (B.v. 8.4.2021 - 9 F 148/21) und des Amtsgerichts Weilheim (B.v. 13.4.2021 - 2 F 192/21) werde verwiesen (im Detail dargestellt).

    Auf die Beschlüsse des Amtsgerichts Weimar (B.v. 8.4.2021 - 9 F 148/21 - juris) und Amtsgerichts Weilheim (B.v. 13.4.2021 - 2 F 192/21 - juris) können sich die Antragsteller nicht mit Erfolg berufen.

  • AG Weilheim, 13.04.2021 - 2 F 192/21

    Maskenpflicht als Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2021 - 20 NE 21.1328
    Auf die Beschlüsse des Amtsgerichts Weimar (B.v. 8.4.2021 - 9 F 148/21) und des Amtsgerichts Weilheim (B.v. 13.4.2021 - 2 F 192/21) werde verwiesen (im Detail dargestellt).

    Auf die Beschlüsse des Amtsgerichts Weimar (B.v. 8.4.2021 - 9 F 148/21 - juris) und Amtsgerichts Weilheim (B.v. 13.4.2021 - 2 F 192/21 - juris) können sich die Antragsteller nicht mit Erfolg berufen.

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